AGB

1.         Anwendungsbereich

1.1       Der Kunde erwirbt von Cleverreport (im Folgenden Cleverreport) die im jeweiligen Vertrag bezeichneten Leistungen unter den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB).

1.2       Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.

1.3       Alle Leistungen von Cleverreport erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Cleverreport mit seinen Kunden über die angebotenen Leistungen abschließt. Diese dem Kunden bekannt gegebenen AGB gelten auch für künftige Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal gesondert mitgeteilt bzw. vereinbart werden.

1.4       Entgegenstehende oder abweichende AGB oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Cleverreport hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt.

 

I.          Regelungen zur Überlassung der Cleverreport App

 

2.         Zustandekommen des Vertrags

2.1       Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt ein Vertragsschluss zwischen Cleverreport und dem Kunden über den Online Shop von Cleverreport auf der Webseite www.cleverreport.de/shop. Die Webseite und der Online Shop stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.

2.2       Die Inanspruchnahme der Leistungen von Cleverreport erfordert eine Registrierung und die Erstellung eines personalisierten Kundenkontos. Die Erstellung des Kundenkontos erfordert eine gültige Email Adresse sowie ein Passwort. Nach der Erstellung des Kundenkontos erhält der Kunde eine Email mit einem Aktivierungslink. Nach Aktivierung des Kundenkontos kann der Kunde mit Cleverreport einen Vertrag abschließen.

2.3       Die Darstellung der Leistungen im Online Shop von Cleverreport stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Cleverreport an den Kunden dar. Erst der Kunde gibt nach Eingabe der erforderlichen Daten und durch Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im elektronischen Warenkorb enthaltenen Leistungen gegenüber Cleverreport ab.

2.4       Der Kunde kann alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

2.5       Cleverreport speichert die Bestellung des Kunden und sendet dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung zusammen mit den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Ein Vertrag über die bestellten Leistungen kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung per Email durch Cleverreport ausdrücklich bestätigt wird, spätestens mit Überlassung der Software.

2.6       Der Vertragstext einschließlich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB wird von Cleverreport nicht gespeichert und ist dem Kunden daher in dieser Fassung nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, die AGB im Rahmen des Bestellvorgangs abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

2.7       Der Kunde erhält die bestellte Leistung über einen Download Link per Email. Das zum Download der Software notwendige Passwort wird dem Kunden nach erfolgter Zahlung mit einer separaten Email zugesandt.

2.8       Mit Eingabe des Passworts beginnt die vereinbarte Laufzeit des Vertrags. Vor Ablauf der Laufzeit erhält der Kunde eine Email, in welcher auf den Ablauf hingewiesen wird.

2.9       Sofern der Vertrag über den Apple iTunes-Store oder eine vergleichbare Plattform abgeschlossen wird, gelten ergänzend die AGB dieser Plattform. Diese können auf den Portalen der entsprechenden Plattformen eingesehen werden.

 

3.         Vertragsgegenstand

3.1       Der Kunde erhält von Cleverreport die im jeweiligen Vertrag bezeichnete App einschließlich der hierin enthaltenen Datenbestände, Informationen, Vorlagen. Die App hält bestimmte Informationen, Vorlagen und Dokumentationen bereit, mit denen der Kunde Abläufe im Arbeitsschutz dokumentieren, standardisieren und verbessern kann.

3.2       Für die Beschaffenheit der von Cleverreport überlassenen App ist die bei Vertragsschluss zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine darüber hinaus gehende Beschaffenheit schuldet Cleverreport nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der App in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Cleverreport sowie dessen Angestellten oder Vertriebspartnern herleiten.

 

4.         Nutzungsrechte

4.1       Cleverreport räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Dauer des ab-geschlossenen Vertrags befristetes und auf Dritte nicht übertragbares Recht ein, die App zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Installation der App auf mobilen Endgeräten und Computern. Die Installation auf einem Netzwerkspeicher zur Nutzung in einem Computernetzwerk ist dem Kunden nicht gestattet.

4.2       Der Kunde darf die Applikation nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm i.S.d. § 15 AktG verbunden sind.

4.3       Vervielfältigungen oder Sicherungskopien der Applikation sind nicht zulässig. Der Kunde hat jedoch während der Laufzeit des Vertrages jederzeit die Möglichkeit, bei Verlust des Installationsprogrammes dieses über die jeweiligen Stores erneut herunterzuladen.

4.4       Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Applikation i.S.d. § 69 c Nr.2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz dies unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er Cleverreport zwei Versuche, den Fehler zu beseitigen. Soweit nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu.

4.5       Der Kunde ist zur Dekompilierung der Applikation nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und dies erst, wenn Cleverreport nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und / oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.

4.6       Überlässt Cleverreport dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches, neue Vorlagen, Anwendungen, Informationen) oder eine Neuauflage der Applikation (z.B. Update, Upgrade), welche die früher überlassene Applikation ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser AGB.

4.5       Die §§ 69a ff. UrhG bleiben im Übrigen unberührt.

 

5.         Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

5.1       Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Applikation informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von Cleverreport oder durch fachkundige Dritte beraten lassen.

5.2       Durch Aufnahme der Nutzung der Applikation bestätigt der Kunde, dass er die Befähigung oder Ausbildung zur Durchführung der in der Applikation enthaltenen Aufgaben hat. Die Nutzung der Applikation ersetzt weder eine Ausbildung zur befähigten Person oder Fachkraft für Arbeitssicherheit, noch ein Studium zum Sicherheitsingenieur und berechtigt nicht alleinig zum Durchführen der jeweils in der Software enthaltenen Aufgaben.

5.3       Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Applikation ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

5.4       Der Kunde testet die Applikation vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Applikation, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält.

5.5       Der Kunde beachtet die von Cleverreport für die Installation und den Betrieb der Applikation gegebenen Hinweise.

5.6       Soweit Cleverreport über die Bereitstellung der Applikation hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.

5.7       Der Kunde gewährt Cleverreport oder einem hierzu beauftragten Vertriebspartner zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu der Applikation, nach Wahl des Kunden unmittelbar und / oder mittels Datenfernübertragung. Cleverreport ist berechtigt, zu prüfen, ob die Applikation in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB genutzt wird. Zu diesem Zweck darf Cleverreport vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über den Zeitraum und den Umfang der Nutzung sowie Einsicht in die Bücher, Schriften, Hard- und Software des Kunden nehmen. Cleverreport ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren.

5.8       Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Applikation ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).

5.9       Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Cleverreport davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden gesichert sind.

5.10      Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

 

6.         Schutz der Applikation

6.1       Die Rechte an der Applikation, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Cleverreport zu. Dies gilt auch für Bearbeitungen der Applikation durch Cleverreport oder einem hierzu beauftragten Vertriebspartner.

6.2       Der Kunde wird die überlassene Applikation sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Insbesondere wird der Kunde eine Nutzung der Applikation durch nicht ausreichend qualifizierte Personen verhindern.

6.3       Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und / oder Kontrollnummern oder -zeichen von Cleverreport zu verändern oder zu entfernen.

 

VIII.      Allgemeine Regelungen

 

23.       Vergütung und Zahlungsbedingungen

23.1      Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung genannten Preise, die sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen.

23.2      Etwaig anfallende Verbindungskosten des Internet- bzw. Mobilfunkanbieters des Kunden sind in der Vergütung nicht enthalten.

23.3      Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Online Shop aufgeführten Zahlungsmodalitäten und Zahlungsmöglichkeiten. Die Vergütung wird sofort zur Zahlung fällig.

23.4      Cleverreport ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Cleverreport berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

23.5      Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Cleverreport über den Betrag bedingungslos verfügen kann.

 

24.       Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung

24.1      Cleverreport leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Software und dafür, dass der Nutzung der Software im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets und von Computersystemen übernimmt Cleverreport jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Funktionen der Software. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem Cleverreport seinen Geschäftssitz hat.

24.2      Cleverreport leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt Cleverreport dem Kunden neue und mangelfeie Software oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn Cleverreport dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

24.3      Bei Rechtsmängeln leistet Cleverreport zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft Cleverreport dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der überlassenen Software oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Software.

24.4      Cleverreport ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.

24.5      Der Kunde ist verpflichtet, die neue Software zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.

24.6      Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.

24.7      Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet Cleverreport im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Grenzen.

24.8      Erbringt Cleverreport Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Cleverreport hierfür eine Vergütung entsprechend der üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht Cleverreport zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von Cleverreport, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

24.9      Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Cleverreport unverzüglich schriftlich und umfassend. Der Kunde ermächtigt Cleverreport hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit Cleverreport ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Cleverreport vor.

24.10    Cleverreport ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.

24.11    Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Cleverreport kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber Cleverreport schriftlich gerügt und eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in diesen AGB festgelegten Grenzen.

24.12    Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Überlassung der Software an den Kunden.

24.13    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cleverreport, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

25.       Liefer- und Leistungszeit, Gefahrübergang

25.1      Die Software wird in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung überlassen.

25.2      Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, eine für die Übertragung der Software geeignete und ausreichende Soft- und Hardwareumgebung bereitzuhalten.

25.3      Die Überlassung der Software an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Erfüllung des Vergütungsanspruches von Cleverreport. Mit Überlassung der Software geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

26.       Haftung

26.1      Die Haftung von Cleverreport, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Dies gilt nicht,

(a) für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf,

(b) für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit,

(c) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Cleverreport, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen,

(d) für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und

(e) für Ansprüche aus Garantien.

26.2      Cleverreport bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

26.3      Für die Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

27.       Geheimhaltung und Datenschutz

27.1      Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von Cleverreport gehören sämtliche Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag.

27.2      Der Kunde wird die Leistungen von Cleverreport Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Leistungen von Cleverreport gewährt, über die Rechte von Cleverreport und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.

27.3      Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.

27.4      Cleverreport hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn der Kunde Cleverreport Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Software gewährt. Cleverreport stellt sicher, dass eigene Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet Cleverreport sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden durch Cleverreport erfolgt ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags. Die personenbezogenen Daten werden Cleverreport in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

27.5      Soweit Cleverreport im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden Partnerdaten), und / oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Cleverreport anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software (siehe § 11 Abs. 5 BDSG). Verantwortliche Stelle i.S.d. BDSG ist in diesem Fall der Kunde, weshalb dieser für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einzustehen hat.

27.6      Soweit Cleverreport personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeiten lässt, geschieht dies unter Einhaltung der Anforderungen des § 11 BDSG. Ergänzend hierzu gilt die ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.

 

28.       Schlussvorschriften

28.1      Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Cleverreport und dem Kunden ist der Geschäftssitz von Cleverreport. Cleverreport ist als Kläger auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

28.2      Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

28.3      Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.